Die Progal GmbH bietet professionelle Mauertrockenlegung durch das elektrophysikalische Verfahren.

Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung können wir nahezu alle Probleme auf Grund von Feuchtigkeit lösen.

Mag. Martin P. GALLER
Mag. Martin P. GALLERGeschäftsführender Gesellschafter
+43 699 181 567 91
martin.galler@progal.at
Michael Galler
Michael GallerGeschäftsführender Gesellschafter
+43 677 62789911
michael.galler@progal.at

Progal GmbH

Friedhofgasse 54

7121 Weiden am See

Landesgericht Eisenstadt, FB-Nr. FN498425d

Tel. +43 2167 70073

office@progal.at

www.progal.at

www.mauertrockenlegung.jetzt

Handelsgewerbe

Mitglied der WK Burgenland

Berufsrecht: Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at

Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt

Allgemeine Geschäftsbedingungen [AGB] der Firma Progal GmbH

§1 Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Firma Progal GmbH (nachfolgend Verkäufer genannt). Gegenüber anderen Unternehmen gelten diese AGB im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen für alle Leistungen, so dass es keiner weiteren ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

§2 Lieferzeiten

Verbindliche Lieferfristen und Termine bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Liefer-, Betriebs- und Verkehrsstörungen befreien diesen im Umfang ihrer Auswirkungen und Dauer von der Lieferverpflichtung.

Bei nicht mehr zumutbaren Verzögerungen aus nicht vom Verkäufer zu vertretenden Gründen können Verkäufer ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.  Ein Rücktrittsrecht des Käufers besteht erst bei einem Lieferverzug von mehr als drei Monaten. Das Verstreichen verbindlicher Lieferfristen und Termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer 14-tägigen Nachfrist zur Leistungserbringung. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist bleibt hiervon unberührt. Für verspätete oder unterbliebene Leistungen haftet der Verkäufer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§3 Nachmessungen

Anspruch auf Nachmessung nach Inbetriebnahme des Drymat-Systems hat der Käufer einmal nach 12 Betriebsmonaten (nach Ende des 1. Betriebsjahres) sowie vor Ablauf von 36 Monaten (Ende 3. Betriebsjahr). Diese zwei Nachmessungen sind im Kaufpreis enthalten. Zusätzliche Nachmessungen, die der Käufer anfordert, werden nach aktuell gültiger Preisliste gesondert in Auftrag genommen und berechnet. Gewünschte Nachmessungen müssen vom Auftraggeber telefonisch angefordert werden.

§4 Gewährleistung und Haftung

Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Verkäufers die Nachbesserung der fehlerhaften Ware oder eine Ersatzlieferung. Im Falle einer Nachbesserung hat der Käufer dem Verkäufer eine ausreichende Gelegenheit der Nachbesserung zu geben. Bei fruchtlosem Ablauf einer vom Verkäufer bestimmten 14-tägigen Frist zur Nacherfüllung steht dem Käufer ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder die Minderung des Kaufpreises zu. Der Verkäufer gewährt über die gesetzliche Gewährleistung die in der Anlage/Urkunde näher formulierte Garantie. Der Verkäufer übernimmt die Gewährleistung dafür, dass innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren ab Installationstermin des Systems im trocken zu legendem Gebäude eine Reduktion der aufsteigenden Feuchtigkeit im Mauerwerk laut Garantieurkunde erreicht wird.

Diese Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer trotz der Aufforderung des Verkäufers Feuchtigkeitsquellen nicht beseitigt hat.

Die Beseitigung versalzenen Putzes ist nicht Bestandteil des Vertrages.

§5 Preise und Zahlungen

Die Preise verstehen sich in Euro. Der Nettopreis sowie die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer werden auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Weitergehende Modalitäten werden gesondert vereinbart. Die Zahlung des Kaufpreises (Eingang beim Verkäufer) hat, soweit nichts anderes vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungslegung zu erfolgen. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung an Mitarbeiter der Firma Progal GmbH oder an andere Lieferer werden gesondert vereinbart.

Bei Stornierung des Vertrages seitens des Auftraggebers wird eine Abstandssumme in Höhe von 25% des Auftragswertes, bei bereits begonnenen mehrteiligen Projekten wird eine Abstandssumme in Höhe von 75% des Auftragswertes berechnet.

Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Die Rücknahme der Ware stellt in diesem Falle keinen Rücktritt vom Vertrag dar.

Bei Zahlungsverzug wird ein Zinssatz für Endkunden von 5% und für alle anderen Kunden von 8% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz erhoben.  Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche bleibt davon unberührt.

§6 Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises ausdrücklich vor. Eine Weitergabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware wird ausgeschlossen.

§7 Haftungsbegrenzungen

Die Haftung des Verkäufers richtet sich ausschließlich nach den vorstehenden Bestimmungen.  Schadenersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, unerlaubter Handlungen mit Mängelfolgeschäden jeglicher Art sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlungsweise des Verkäufers.

§8 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, soweit nichts anderes vereinbart, der Sitz des Unternehmens.

7121 Weiden am See – Stand: 01.01. 2019